Heizen mit Zukunft – das GEG

Mit dieser Überschrift luden wir ein, um Fragen zum neuen Heizungsgesetz zu beantworten und Orientierung für Hausbesitzer zu geben.

Der Sachkundige Werner Glatzle referierte und führte zunächst in die Begriffe und den Stand der Heizungstechnik ein. Sein Credo: „Jeder und Jede sollte sein Bestes geben, sein Haus auf verbrennungslose Heizung umzustellen. Wollen wir unseren Kindern eine lebenswerte Welt erhalten, müssen wir mit dem Verbrennen aufhören.“ Bei den möglichen Maßnahmen gemäß GEG wurde es spannend. „Niemand ist gezwungen, seine Heizung auszutauschen. Eine defekte darf reparieren werden. Mieter, Ältere und Einkommensschwache werden geschützt. Der Einbau einer gebrauchten alten Anlage ist möglich. Egal ob eine Heizung mit Öl oder Gas befeuert wird, darf sie bis zum 31.12.2044 weiter betrieben werden.“ Solche Sätze ließ die Anspannung manchen Zuhörers sichtbar weichen.

Ob aber ein Weiterbetrieb sinnvoll und gut ist, wurde im Anschluss erörtert.

Bis zum Jahr 2027 darf der Preis für die Tonne CO-2 national bestimmt werden. Danach wird er über Zertifikate im freien Handel bestimmt. Die Preise für fossile Brennstoffe wie Öl, Benzin, Diesel und Gas werden dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steigen. Die Preissprünge auf Grund des russischen Krieges haben gezeigt, was entstehen kann. Die Ausgaben zur Beseitigung des Investitionsstaus der letzten Jahrzehnte (Verteidigung, Digitalisierung, Schienenausbau, Infrastruktur Stromnetze, e-Mobilität, Wärmewende, Umbau der Industrie auf CO-2-Neutralität, sicheres Atommülllager und die steigenden Folgekosten durch die Klimakatastrophe) überfordert schon heute die Haushalte von Bund, Länder und Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat unseren Staat in seinem Urteil verpflichtet, mehr für den Klimaschutz zu tun, als in den letzten Jahrzehnten getan wurde. Ob damit der Staat mit einem Preisdeckel vor hohen Preisen fossiler Energien schützen kann oder darf, erscheint unwahrscheinlich.

Wer also nicht in diese Kostenfalle tappen möchte, ist gut beraten sich nach Alternativen umzusehen – und zwar rechtzeitig. Das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck schlägt dazu Wege vor und bietet finanzielle Unterstützung. Dabei hängt eine Förderung nicht wie bisher von einem Gesamtergebnis ab. Jede einzelne Maßnahme in Dämmung oder Technik wird im Einzelnen gefördert. Sie sind auch nahezu beliebig  kombinierbar.

Wie es sich zusammensetzen kann und was es kostet, erfordert einen Plan. Diesen erstellt einen Energieeffizienzberater , der das Gebäude im Detail begutachtet, bewertet und daraus einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und eine Kostenschätzung mit aktuellen Preisen ausarbeitet. Diese Beratung wird bis zu 80% vom Wirtschaftsministerium übernommen. Hausbesitzer:innen können damit die für sie richtige Maßnahme in beliebiger Reihenfolge nach ihren Möglichkeiten und zeitlichen Vorstellungen auswählen. Einen zertifizierten Energieeffizienzberater finden Sie über diesen LINK.

Gut wäre es natürlich, die größten Energieverschwender (mangelhafte Isolierung der Gebäudefassade) und CO-2 Quellen (fossile Heizung) zuerst zu beseitigen. Wo das nicht geht, können kleine kostengünstige Einzelmaßnahmen zum Ziel führen. So z.B. das Ausschalten der fossilen Heizungsanlage von Frühjahr bis Herbst. Durchlauferhitzern bzw. kleine Warmwasserboiler können in der Zeit das Wasser erwärmen. Flachen Infrarotheizungen bieten für wenig Geld Wärme in der Übergangszeit. Als weitere Alternative mit zusätzlichen Vorteilen wäre eine PV-Anlage mit Heizstab im Warmwasserspeicher (siehe Foto).

Mit solchen hybriden Systemen werden hohe finanzielle Belastung vermieden und der Weg aus der Verbrennung in kleinen verdaulichen Schritten machbar.

Kein Haus gleicht dem anderen. Deshalb ist ein großer Vorteilen des GEG, den Hausbesitzern:innen die Wahl zu lassen, wie sie ihr Haus in die Zukunft führen. Keiner wird überfordert und kann doch in kleinen Schritten dem finanziellen Risiko ausufernder Heizkosten entgehen. Gleichzeitig hilft es die klimatischen Folgen des CO-2 Ausstoßes für die folgenden Generationen auf ein erträgliches Niveau zu halten.

Zum Schluss noch ein Wort zur Nahwärme. Kommunen wie Westhausen, welche eine Wärmeplanung vornehmen, geben ihren Hausbesitzern einen großen Vorteil. Die Wärmeplanung zeigt auf, welches Haus eine Nahwärme bekommen kann. In diesem Fall ist der Handlungsdruck zum Heizungstausch weg. Solle keine Nahwärme in Aussicht stehen, kann sofort nach GEG frei gehandelt werden. Wir raten in beiden Fällen schon jetzt einen iSFP zu beauftragen, um schon heute zu Wissen, was zu tun wäre.